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SurvivalZone Security Academy -
Preise 2023 für alle Lehrgänge
Einen detaillierten Zeitplan gibt es mit der Buchungsbestätigung
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Gültig für alle Leistungsstufen:
BASIC Lehrgang ADVANCED Lehrgang QUALIFIED Lehrgang
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= 15 Tage Programm besteht aus:
11 Tage: Ausbildung
1 Safari-Tag: Natur- und landeskundliche Fahrt durch Zentral-Namibia (am ersten Tag)
1 Safari-Tag: Völkerkundliche und frühgeschichtliche Exkursionen
1 Safari-Tag: Photo-Safari mit Wildtierbeobachtungen in Naturreservaten oder Nationalparks
1 Safari-Tag: Wildtierfotopirsch, naturkundliche und frühgeschichtliche Exkursionen im Ondjou Wilderness Reserve
Individualpreis: Euro 2550,- pro Person
Gruppenpreis ab 4 Teilnehmer: Euro 2450,- pro Person
Gruppenpreis ab 6 Teilnehmer: Euro 2350,- pro Person
Gruppenpreis ab 8 bis 12 Teilnehmer: Euro 2250,- pro Person
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Kompaktlehrgänge von 20 und mehr Tage (inklusive Jagd- oder Safari-Tagen): auf Anfrage
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Preis für nicht am Lehrgang teilnehmende Begleitpersonen: Euro 2100,- pro Person
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Leistungen
​Im Preis eingeschlossen
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Qualifizierte Führung, Betreuung und Ausbildung
Alle notwendigen Fahrzeuge und der gesamte Treibstoff
Professionelle Ausbildungseinrichtungen
Basis-Ausrüstung für Ausbildungszwecke, - falls eigene nicht vorhanden
Zusatz-Campausstattung, - falls eigene nicht vorhanden
Schusswaffen, je nach Lehrgangs-Zielsetzung und Trainingsinhalten
Munition (bei Schiesstraining): die ersten 5 Schuss 9mm, Kleinkalibergewehr, Schot und mittlere Gewehrkaliber (.308, 8x57) sind frei. Mehr Munition muss hinzu gekauft werden, falls gewünscht oder bei Bedarf.
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Alle nötigen Transfer-Fahrten zwischen den Etappen oder Reisezielen, sowie ab Flughafen Windhuk und retour
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Eintrittsgebühren zu Nationalparks
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Leistungen auf The Ranger's Lodge, im Ondjou Wilderness Reserve:
-Vollpension (Frühstück, Mettagessen, Abendessen)
-Doppelzimmer mit Bad in der Lodge und vereinzelt in Buschcamps (als Teil der Ausbildung);
-Einzelzimmer nur bei Gruppen bis max. 6 Teilnehmern möglich
-Kaffee, Tee und Trink/Tafelwasser sind im Preis eingeschlossen (nicht aber Soft Drinks und alkoholische Getränke)
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Nicht im Preis eingeschlossen
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Alle alkoholischen Getränke und "Soft Drinks".
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Unterkunft und Verpflegung AUSSERHALB des Ondjou Wilderness Reserves und der angeschlossenen The Ranger's Lodge (kann individuell mit Kreditkarte gezahlt werden).
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Speziell gewünschte Aktivitäten, die nicht im Programm eingeschlossen sind (kann individuell mit Kreditkarte gezahlt werden).
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Zusätzliche Munition:
Kurzwaffe, Uzzi MP
9mm Para 50 Schuss =25 €
.45 50 Schuss =35 €
.44 mag 50 Schuss =35 €
.38 spec 50 Schuss =30 €
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Uzzi MP
9mm Para 50 Schuss =25 €
Präzisions-Gewehre; Sturmgewehr G3; Jagdgewehre
.22 50 Schuss= € 10
8x57 20 Schuss= € 35
.308 20 Schuss= € 35
.338 Lapua 20 Schuss= € 180
.300 WiMag 20 Schuss= € 80
.375 Mag 20 Schuss= € 150
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Doppelflinte; Pumpflinte; Auto. Flinte
12/70 25 Schuss = € 20
12/70 flintenlauf 5 Schuss = € 10
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Wichtige Hinweise:
1) Wer mit eigener Schrotflinte oder Gewehr anreisen kann oder will, kann 100 Schuss Munition mit einführen; Handfeuerwaffen dürfen dagegen NICHT nach Namibia eingeführt werden;
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2) In allen Lehrgängen, bis auf den Tactical Tracker-Lehrgang, müssen mit Mehrkosten für Munition von ca. 500 bis 1000 Euro gerechnet werden.
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Erlegungsgebühren - falls Jagd gewünscht wird:
Antilope: € 400
Zebra: € 400
Nguni-Wildrind: € 400
Rock Hyrax: € 50
Schakal: kostenlos
Pavian: € 50
Wildvögel: € 20
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Preise von Zusatzprogrammen
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Foto-Safaris
Massgeschneiderte naturkundliche Abenteuer- und Studienreisen durch Namibia
5 bis 20 Tage
= Tagessatz pro Person mit Übernachtung in einer Lodge: Euro 300
= Tagessatz pro Person mit Übernachtung auf einem Campplatz: Euro 250
= Tagessatz pro Person mit Übernachtung in einem "Wilden Bushcamp": Euro 250
= Tagessatz pro Person mit Übernachtung in unserer "The Ranger's Lodge", Ondjou Wilderness Reserve: Euro 110
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Einen detaillierten Programmplan wird auf Wunsch ausgearbeitet.
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​​​Jagdsafaris - Preise​
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MASSGESCHNEIDERTE JAGD-SAFARIS
Anklicken für mehr Infos: www.terra-africana-hunting.com
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Zahlungsweisen
In der The Ranger's Lodge/Ondjou Wilderness Reserve kann alles mit Namibia-Dollar oder Euro gezahlt werden, Getränke, Souvenirs, Munition etc (keine Kreditkarte). Ausserhalb The Ranger's Lodge/Ondjou Wilderness Reserve kann Unterkunft, Verpflegung, Getränke und andere Dienstleistungen, individuell mit Kreditkarte gezahlt werden.
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Vermittlung
Ein privater oder kommerzieller Vermittler kann bei Organisation von Gruppenbuchungen von mindestens 8 Teilnehmern frei an den Programmen teilnehmen (eine Person). - Sprecht uns an !
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Geschäftsbedingungen
1) VERTRAGSVERHALTNIS
Dieser Vertrag besteht zwischen dem Teilnehmer/der Teilnehmerin (=Teilnehmer) und Terra Africana Enterprises / Security Experts CC (=SEC), der Mutterfirma der Crime+Terror Survival Academy.
2) IN KRAFT TRETEN
Der Vertrag tritt mit der schriftlichen Bestätigung der Buchung durch den Teilnehmer in Kraft. "Teilnehmer" ist jede Person, die sich selber anmeldet, oder durch einen Stellvertreter namentlich zur Teilnahme an einem SEC-Programm anmeldet worden ist.
3) BEZAHLUNG:
Innerhalb von 7 Tagen nach Anmeldebestätigung durch SEC ist eine Anzahlung von 50 % des Reisepreises auf das SEC-Konto einzuzahlen. Der Restbetrag muß spätestens 60 Tage vor Beginn des Reisezeitraums auf das SEC-Konto eingehen.
4) RÜCKTRITTS‑ & KÜNDIGUNGS-KLAUSEL
1. Bis 60.Tag vor Beginn des Reisezeitraums beträgt die Stornierungsgebühr 50 % , ab 59. bis zum 30.Tag 70%, ab 29.Tag bis zum Beginn des Reisezeitraums 100% des Gesamtpreises.
2. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, oder aus Gründen höherer Gewalt (z.B. Erkrankungen) kann SEC jederzeit vor Beginn des Reisezeitraums von dem Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Beträge werden voll zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
5) HAFTUNG
1. SEC haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Geschäfts für die gewissenhafte Reisevorbereitung und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen. Ferner haftet SEC für die ordungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, - jedoch nicht in Fällen, in denen höhere Gewalt die Erbringung der Reiseleistungen be- oder verhindert (z.B. Fahrzeugpannen, Fehler von fremden Leistungsträgern usw.).
Bei Ankunft müssen eine Haftungsausschlusserklärung von jedem volljährigen Teilnehmer unterschrieben werden.
2. Ist SEC nur Vermittler fremder Leistungen, so haftet SEC nicht für die Leistungserbringung selbst, sondern nur für die ordungsgemäße Vermittlung der Leistung. In keinem Fall ist SEC für Versäumnisse von Fremdleistungsträgern haftbar zu machen.
3. Bei Auftreten höherer Gewalt (widrige Wetter- und Straßenbedingungen, Fahrzeugpannen, usw.) hat SEC das Recht, das Reiseprogramm entsprechend zu ändern. SEC wird versuchen, für dadurch entfallene Leistungen gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. SEC übernimmt jedoch keinerlei Haftung für solche Änderungen des Reiseprogramms.
4. SEC wird jede im Rahmen der Reisezielsetzung mögliche Vorsichtsmaßnahme ergreifen, um die Sicherheit des Teilnehmers zu gewährleisten, kann aber keinerlei Haftung für erlittene Personen- oder Sachschäden seitens des Teilnehmers übernehmen. Der Teilnehmer sichert SEC hiermit Haftungsfreiheit für jede Form von Personen- oder Sachschäden zu.
5. Der Teilnehmer sollte zur eigenen Absicherung ein entsprechendes Reiseversicherungspaket abschließen (Unfall‑, Haftpflicht‑ und Krankenversicherung, Rückreise bei Unfall/Krankheit, Versicherung von Such‑, Rettungs‑ und Bergungskosten).
6. GEFAHRENHINWEIS:
Dem Teilnehmer ist bewußt, daß die Reise eine gute gesundheitliche Verfassung verlangt. Der Teilnehmer versichert, daß diese Voraussetzung in seiner Person vorliegt. Ferner versichert der Teilnehmer, daß er die Risiken der Reise bewußt in Kauf nimmt und die Reise auf eigene Gefahr durchführt.
7. TEILNAHME-ALTER:
Dem Teilnehmer ist bewußt, daß er mindestens 18 Jahre alt sein muss, um an einem SEC=Programm teilzunehmen, Der Teilnehmer versichert, daß diese Voraussetzung in seiner Person vorliegt.
8. EINREISEVORSCHRIFTEN:
Für die Einhaltung von Paß‑, Zoll‑, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Teilnehmer verantwortlich. SEC ist nicht haftbar zu machen, falls dem Teilnehmer die Einreise in ein Gastgeberland verweigert wird.
9. GERICHTSSTAND:
Gerichtsstand ist Windhoek/Namibia.